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Katzenschutzverordnung

In Bielefeld besteht seit 1. Juni 2018 eine sogenannte Kastrationspflicht für Outdoorkatzen – Katzen, die nicht ausschließlich in der Wohnung leben, müssen also kastriert werden. Das Ziel der Kastrationspflicht ist die Eindämmung von Tierleid – durch unkastrierte Freigänger können sich Krankheiten die FIV (Katzenaids) oder Katzenschnupfen sowie weitere Seuchen und Erkrankungen rasant verbreiten.

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Seit Beginn meiner Tätigkeit im Tierschutz werde ich täglich mit den Folgen von fehlender Kastration konfrontiert. Viele Kitten sterben an Krankheiten oder auch, weil ihre Muttertiere überfahren werden – der Radius von unkastrierten Katzen ist wesentlich größer als der einer kastrierten Katze.

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Freigänger-Katzen müssen ebenfalls durch eine Tattowierung und oder einen Mikrochip gekennzeichnet werden. Das Einsetzen eines Chips dauert eine Sekunde und tut der Katze nicht weh, sie muss dafür auch nicht narkotisiert oder sediert werden.

Mein Katzenservice bezieht sich nur auf Tiere, die bereits kastriert sind oder künftig kastriert werden sollen. Verantwortungsvolle Katzenhalter lassen ihre Katzen kastrieren! Auch unkastrierte Wohnungstiger werden im Laufe ihres Katzenlebens ungewollt zu Freigängern – sie entwischen und kommen selten wieder zurück.

Weitere Informationen zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht können unter

 

https://www.bielefeld.de/node/6130 nachgelesen werden.

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